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Allgemeines Lexikon der Mediation

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Hier finden Sie eine Zusammenstellung der allgemeinen Fachbegriffe, die dazu beitragen, die Mediation besser kennenzulernen und zu verstehen.

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In diesem Lexikon finden Sie allgemeine Fachbegriffe, die dazu beitragen, die Mediation besser kennenzulernen und zu verstehen. Zu jedem Begriff wird der Link auf die Wiki-Seite (also im Mediationshandbuch oder im Facharchiv) angezeigt, wo Sie Detailinformationen finden. Das Lexikon ist also nicht nur ein Verzeichnis von Fachausdrücken, sondern eine zusätzliche, zentrale Inhaltsverzeichnis im Mediationswiki. Bitte beachten Sie, dass das allgemeine Lexikon nur 1052 von insgesamt 2055 Einträgen in der Enzyklopädie umfasst. Die weiteren Fachbegriffe1 sind auch wegen ihres speziellen Datenformates2 in den anderen Lexikotheken gespeichert, von wo auch eine zentrale Suche möglich ist. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Sie den Begriff hier nicht finden sollten oder nutzen Sie das Gesamtverzeichnis oder die allgemeine Suchfunktion.

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Bezeichnung
Beschreibung
VAKOG

Ein Akronym das beim NLP zur Identifikation der 5 Sinne verwendet wird. VAKOG steht für:

  1. V–Visuell (Sehen)
  2. A-Auditiv (Hören)
  3. K-Kinästetisch und Haptisch (Tasten)
  4. O-Olfaktorisch (Riechen)
  5. G-Gustatorisch (Schmecken)
Value Focused ThinkingDas wertebezogene Denken soll den Entscheider über seine Fundamentalbedürfnisse bewusst werden lassen. Es findet sich in der Mediation im Windows 1 und der Interessenerhellung wieder.
Verantwortung

Verantwortung bezeichnet die Pflicht, für etwas Geschehenes einzustehen, die Konsequenzen des Handelns zu tragen oder Handlungen vorzunehmen.

verarbeitende StrukturSiehe Strukturierung
verbale KommunikationDie verbale Kommunikation ist eine inhaltliche Kommunikation, die auf das gesprochene oder geschriebene Wort eingeht.
VerfahrensablaufDer Gesetzgeber spricht vom Ablauf der Mediation in § 2 Abs. 2 Mediationsgesetz und meint damit die Phasen der Mediation. In der Ausbildungsverordnung ist vom Verfahrensablauf die Rede. Die Phasen werden zusätzlich erwähnt. Bezieht man die Vor- und Nachphase mit ein, ist fraglich was sonst noch zum Verfahrensablauf gehören könnte außer das Hintergrundwissen über die Logik und dier Funktionalität der Phasen.
VerfahrensaspekteAls Verfahrenseffekte werden die Ausprägungen der Verfahrenskriterien und die Spielarten der Verfahren beschrieben. Sie erlauben eine graduelle Gegenüberstellung und somit eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit für die unterschiedlichen Verfahrenskategorien.
VerfahrensdienstleistungDie originäre Dienstleistung des Mediators ist eine Verfahrensdienstleistung. Sie ist auf die Durchführung des Verfahrens der Mediation beschränkt.
VerfahrensdimensionMit dem Begriff der Verfahrensdimensionen werden Informationsdimensionen beschrieben die das Verfahren betreffen. Zu unterscheiden sind beispielsweise Argumente, Positionen, Themen, Motive und Lösungen. In dem die Informationen diesen Dimensionen zugeordnet werden, können Sie in das Verfahren der Mediation eingeordnet werden.
VerfahrensebeneSiehe Mediationsebene.
VerfahrensergebnisBesonders in der Mediation kommt es darauf an, das Verfahrensziel vom Verfahrensergebnis zu unterscheiden. Das Ziel entspricht dem Zweck (in der Mediation also dem Finden einer Lösung). Das Ergebnis beschreibt das, was hinten herauskommt (gegebenenfalls also die Abschlussvereinbarung). Das Ziel einer Mediation (also das Finden einer Lösung) kann auch erreicht werden, ohne dass es zu einer Abschlussvereinbarung kommt.
VerfahrensgesetzEin Gesetz, das ein formell vorgegebenes Verfahren regelt und das Prozessrecht festlegt. Beispiel: Zivilprozessordnung. Ein Gesetz ist stets eine hoheitliche Regelung. Wenn die Mediation ein privates, freiwilliges, informelles Verfahren ist, bei dem die Eigenverantwortlichkeit der Parteien im Vordergrund steht, muss sich eine hoheitliche Regelung zurückhalten.
VerfahrenshindernisseHindernisse, die der Durchführung eines Verfahrens im Wege stehen. Hier wird der Begriff synonym mit den der Mediationshindernissen verwendet.
Verfahrensimmanente LösungshindernisseDie Mediation soll den Parteien helfen, selbst die Lösung zu finden. Also muss sie die Hindernisse, die der Lösung im Wege stehen aus dem Weg räumen. Bei den Lösungshindernissen wird zwischen den verfahrensimmanenten und den personenimmanenten Hindernissen unterschieden. Verfahrensimmanente Lösungshindernisse sind die Hindernisse, die durch das Verfahren hervorgerufen oder beseitigt werden können.
VerfahrenskompetenzDie Verfahrenskompetenz der Mediation grenzt sich von der Mediatorenkompetenz ab. Beide Kompetenzen zusammengenommen sind erforderlich, um eine Mediation durchzuführen. Die Verfahrenskompetenz beschreibt dabei die Fähigkeit des Verfahrens zur Selbstregulierung.
VerfahrenskontextDer Kontext ist die Umgebung, mit der eine Information in Beziehung gestellt wird. Der Verfahrenskontext stellt die Beziehung zum Verfahren her. Der Verfahrenskontext verdeutlicht, dass und wie dieselbe Information im Gerichtsverfahren eine andere Bedeutung hat als in der Mediation.
VerfahrenskostenGesamtheit der Kosten, die bei der Inanspruchnahme oder Durchführung eines Verfahrens anfallen.
VerfahrenslandschaftDer Begriff meint das Vorkommen der Verfahren zur Streitbeilegung, ihre Erkennbarkeit, ihr Zusammenspiel und ihre Verwendung in der Praxis. Wir begegnen einem äußerst amorph und unübersichtlich gestalteten Gefilde, das einer systematischen Aufarbeitung bedarf, damit sich die Verfahren gegeneinander abgrenzen können und sich nicht gegenseitig im Wege stehen.
VerfahrensmediatorGemeint ist die Bezeichnung des Mediators in seiner Rolle im Verfahren. Der Begriff entspricht dem des Funktionsmediators. Er wurde jedoch deshalb nicht eingeführt, weil er die Assoziation auslöst, als würde der Mediator Zwischenverfahren vermitteln. Die Spezifikation der Bezeichnung ist erforderlich, um die Doppelbedeutung Des Begriffs Mediator herauszustellen, der einmal den Mediator in seiner Funktion und anderes Mal in seiner Brufsausübung anspricht.
VerfahrensrechtVerfahrensrecht ist das Recht, das ein Verfahren regelt. In der Mediation wird das Verfahrensrecht - anders als in allen anderen Verfahren - vereinbart.


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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:28 / Version 19.

Alias: Fachwörter
Siehe auch: Schlagworte, Liste der Verzeichnisse
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1 Wie z.B. die Werkzeuge oder die Verfahren
2 in diesen Fällen genügt nicht die Definition. Um die Daten besser filtern zu können, sind für diese Lexika weitere Datenfelder angelegt worden.