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ID
Leitsatz 9902
Bezeichnung
Leitsatz
Der Mediator muss sicherstellen, dass die Parteien Ihr Recht auf die jederzeitige, fristlose und unbegründete Kündigung (Abbruch) des Verfahrens selbständig wahrnehmen können
Fundstelle
Freiwilligkeit
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Mediation
Schlagworte