- ID
- Leitsatz 9902
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Der Mediator muss sicherstellen, dass die Parteien Ihr Recht auf die jederzeitige, fristlose und unbegründete Kündigung (Abbruch) des Verfahrens selbständig wahrnehmen können
- Fundstelle
- Freiwilligkeit
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Schlagworte