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Änderung der ZMediatAusbV

ID
9141
Datum
2020-07-30
Schlagzeile
Änderung der ZMediatAusbV
Inhalt
Die erste Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft. Geändert wurde lediglich der §8 wie folgt: "Hemmung von Fristen. War jemand ohne sein Verschulden gehindert, eine in dieser Verordnung genannte Frist einzuhalten, so ist der Lauf dieser Frist für die Dauer des Hindernisses, höchstens jedoch für die Hälfte der jeweils einzuhaltenden Frist, gehemmt."
Autor
Arthur Trossen
Kategorie
Fachinformation
Kommentar
Quellenhinweis
BGBl
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
ZMediatAusbV    ausbildung    fristen   
Relevanz
(1)
Erstellt
Samstag November 14, 2020 11:03:14 CET