Änderung der ZMediatAusbV
- ID
- 9141
- Datum
- 2020-07-30
- Schlagzeile
- Änderung der ZMediatAusbV
- Inhalt
- Die erste Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft. Geändert wurde lediglich der §8 wie folgt: "Hemmung von Fristen. War jemand ohne sein Verschulden gehindert, eine in dieser Verordnung genannte Frist einzuhalten, so ist der Lauf dieser Frist für die Dauer des Hindernisses, höchstens jedoch für die Hälfte der jeweils einzuhaltenden Frist, gehemmt."
- Autor
- Arthur Trossen
- Kategorie
- Fachinformation
- Kommentar
- Quellenhinweis
- BGBl
- Fundstelle
- Aufrufen
- Schlagworte
- ZMediatAusbV ausbildung fristen
- Relevanz
- Erstellt
- Samstag November 14, 2020 11:03:14 CET