Änderung der ZMediatAusbV
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Datum und Schlagzeile: 2020-07-30 Änderung der ZMediatAusbV
Inhalt: Die erste Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft. Geändert wurde lediglich der §8 wie folgt: "Hemmung von Fristen. War jemand ohne sein Verschulden gehindert, eine in dieser Verordnung genannte Frist einzuhalten, so ist der Lauf dieser Frist für die Dauer des Hindernisses, höchstens jedoch für die Hälfte der jeweils einzuhaltenden Frist, gehemmt."
Quellenhinweis: BGBl
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