- ID
- Leitsatz 7469
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Der Umfang der Vertraulichkeit kann und muss vom Mediator und den Medianden und gegebenenfalls den Vertragsparteien genau festgelegt und, falls erforderlich, vertraglich abgesichert werden.
- Fundstelle
- Vertraulichkeit
- Schule
- Mediation allgemein
integrierte Mediation - Kategorie
- Recht
- Schlagworte