S ist der Sohn von seinen in direkter Nachbarschaft lebenden Eltern OMA und OPA. S hatte das Geschäft von OPA und OMA übernommen. OMA und OPA waren weiterhin Eigentümer des Geschäftsgrundstückes. S wollte eine Mietvertragsverlängerung. OMA und OPA verweigern die Verlängerung mit Hinweis auf das Verhakten der Schwiegertochter und dem verweigerten Enkelkontakt.
Der Fall ist komplex und herausfordernd. Bitte lesen Sie die Fallbeschreibung und beantworten Sie die dort aufgeworfenen Fragen.