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Der Mediator prüft nicht die Bevollmächtigung der Partei

ID
5952
Bezeichnung
Der Mediator prüft nicht die Bevollmächtigung der Partei
Kategorie
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Der Mediator muss zu Beginn einer jeden Mediation die Anwesenheit und die Parteistellung überprüfen. Auch muss er prüfen, ob sich die Medianden bevollmächtigen lassen können und gegebenenfalls ob eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt.
Fehlerbehebung
Gegebenenfalls nachträglich die Bevollmächtigung hinterfragen
Fehlervermeidung

Bevollmächtigung hinterfragen. Eine Vollmacht muss nur bei Zweifeln vorgelegt werden oder wenn die Gegenseite dies verlangt.

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Erstellt
Freitag November 29, 2019 08:21:27 CET
von Trossen Arthur