Der Mediator prüft nicht die Bevollmächtigung der Partei
- ID
- 5952
- Bezeichnung
- Der Mediator prüft nicht die Bevollmächtigung der Partei
- Kategorie
- Methodik
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Der Mediator muss zu Beginn einer jeden Mediation die Anwesenheit und die Parteistellung überprüfen. Auch muss er prüfen, ob sich die Medianden bevollmächtigen lassen können und gegebenenfalls ob eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt.
- Fehlerbehebung
- Gegebenenfalls nachträglich die Bevollmächtigung hinterfragen
- Fehlervermeidung
Bevollmächtigung hinterfragen. Eine Vollmacht muss nur bei Zweifeln vorgelegt werden oder wenn die Gegenseite dies verlangt.
- Premium
- Erstellt
- Freitag November 29, 2019 07:21:27 GMT-0000
von Trossen Arthur