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Partei befürchtet, dass sich der Gegner nicht an die Vereinbarung hält

ID
5914
Bezeichnung
Partei befürchtet, dass sich der Gegner nicht an die Vereinbarung hält
Beschreibung
Es ist gut, wenn die Befürchtung geäußert wird. dann kann man darauf eingehen. Der Mediator sollte hinterfragen woher das Misstrauen stammt. Möglicherweise wurde die 3.Phase nicht gründlich genug ausgeführt. Generell sollte der Mediator bei der Abfassung der Abschlussvereinbarung auf die Frage eingehen, was geschieht, wen sich eine Partei nicht daran hält. Die Vereinbarung von Mediationsklauseln, Vertragsstrafen oder die herbeiführung der Vollstreckbarkeit sind Möglichkeiten. Besser ist es weitere Vereinbarungen anzubringen, die zur Vertrauensbildung beitragen.
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Erstellt
Mittwoch November 27, 2019 00:13:50 CET
von Trossen Arthur