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Mediator weist nicht auf den Formbedarf der Abschlussvereinbarung hin

ID
510
Bezeichnung
Mediator weist nicht auf den Formbedarf der Abschlussvereinbarung hin
Kategorie
Recht
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Grundsätzlich ist der Mediator verpflichtet, die Parteien hinsichtlich der Verfahrensfragen zu beraten. Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung zählt zu den Verfahrensfragen, weil die die Frage der Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung betrifft.
Fehlerbehebung

Wenn sich der Mediator als Nicht-Jurist nicht mit den Rechtsvorschriften auskennt, muss er gem. § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz darauf hinweisen, dass die Parteien sich rechtlich beraten lassen können (sollten).

Fehlervermeidung

1. Hinweis auf Wiki to Yes: Verbindlichkeit
2. Hinweis auf §2 Abs. 6 Mediationsgesetz

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Erstellt
Mittwoch Oktober 19, 2016 16:28:57 CEST
von Trossen Arthur