Hemmung von Ausschlussfristen durch Mediation – Zur Tragweite des Urteils des BAG vom 20.06.2018 ... Die Rechtsprechung hat sich verschiedentlich – bislang allerdings ohne Herausbildung einer klaren Linie – mit der Frage befasst, ob Vorschriften des Verjährungsrechts auf vertragliche Ausschlussfristen entsprechend angewendet werden können ... Dem Urteil ist aus Mediationssicht besondere Bedeutung beizumessen, weil es keinen wertungsrelevanten Unterschied macht, ob die Parteien – wie im vorliegenden Fall – bilateral verhandeln oder eine einvernehmliche Regelung im Wege einer Mediation anstreben. Für die Grundfrage, ob vertragliche Ausschlussfristen unter Heranziehung gesetzlicher Vorgaben zur Verjährung gehemmt sind, kommt es nicht auf die spezifische Ausgestaltung der Verhandlungen an, sondern alleine darauf, dass Verhandlungen I.S.v. § 203 BGB geführt worden sind. Dies ist unstreitig auch bei der Mediation gegeben. ... Klar ist nach dem Urteil des BAG zunächst, dass auch der Durchführung einer Mediation hemmende Wirkung in entsprechender Anwendung von § 203 S.1 BGB zukommt, wenn einem arbeitsrechtlichen Rechtsstreit eine einzelvertragliche Ausschlussfrist zugrunde liegt, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt.
Die Frage, ob und inwieweit außergerichtlichen Verhandlungen – unter Einschluss der Mediation – darüber hinausgehend hemmende Wirkung auf Ausschlussfristen beizumessen ist, etwa im Kontext von tariflichen Ausschlussfristen oder gar generell bei allen – auch gesetzlich angeordneten – Ausschlussfristen, ist mit dem Urteil des BAG dagegen nicht entschieden. ...