Der Mediator muss den Grund herausarbeiten.
a) Grund kann eine strategische Überlegung sein
b) Auch Unkenntnis von den Möglichkeiten
c) Konfliktbedingtes Verhalten
Es kann sein, dass die Parteien Recht haben mit dieser Ansicht. Der Mediator muss zunächst die Geeignetheit der Mediation prüfen. Hier hilft ihm das Prüfungsschema. Er muss den Bedarf der Parteien ergründen und ihnen den Bedarf bewusst machen. Er könnte die Parteien fragen: "Unterstellt Sie bekommen alles was sie vom Gericht erwarten. Ist Ihr Problem dann gelöst?" Wenn die Partei bejaht, ist das Gerichtsverfahren für die das richtige.