Die Frage nach dem Streitmotiv
- ID
- Leitsatz 3398
- Bezeichnung
- Die Frage nach dem Streitmotiv
- Leitsatz
- Es fällt auf, dass der Streit um Positionen die Lösung an und für sich nicht in Frage stellt. Erst wenn auch die Lösung selbst in Frage gestellt wird, bekommt die Frage nach dem WOZU eine Berechtigung. Die Frage nach dem Wozu betrifft das Streitmotiv. Ihre Beantwortung ist in den Antragsverfahren nicht vorgesehen. Diese Verfahren sind also nicht geeignet, wenn es darum geht eine Lösung zu suchen.
- Fundstelle
- Fokussierung
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Prozess
- Schlagworte