Der Mediator unterlässt die Sachverhaltsklärung
- ID
- 2750
- Bezeichnung
- Der Mediator unterlässt die Sachverhaltsklärung
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- In der Mediation gilt der Grundsatz der Informiertheit. Auch nach dem Gesetz ist der Mediator verpflichtet darauf zu achten, dass die Parteien die Entscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen. Wenn den Sachverhalt, der für die Lösungsfindung erforderlich ist, also nicht richtig herausarbeitet, begeht er einen Mediationsfehler
- Fehlerbehebung
- Nachträgliche Hinweise auf offene Fragen ( bevor es zur finalen Entscheidung kommt)
- Fehlervermeidung
- Rechtzeitige Hinweise auf offene Fragen
- Premium
- Erstellt
- Mittwoch August 1, 2018 13:53:20 CEST
von Trossen Arthur