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Der Mediator unterlässt die Sachverhaltsklärung

ID
2750
Bezeichnung
Der Mediator unterlässt die Sachverhaltsklärung
Kategorie
Mediation
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
In der Mediation gilt der Grundsatz der Informiertheit. Auch nach dem Gesetz ist der Mediator verpflichtet darauf zu achten, dass die Parteien die Entscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen. Wenn den Sachverhalt, der für die Lösungsfindung erforderlich ist, also nicht richtig herausarbeitet, begeht er einen Mediationsfehler
Fehlerbehebung
Nachträgliche Hinweise auf offene Fragen ( bevor es zur finalen Entscheidung kommt)
Fehlervermeidung
Rechtzeitige Hinweise auf offene Fragen
Premium
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Erstellt
Mittwoch August 1, 2018 13:53:20 CEST
von Trossen Arthur