Die Verschwiegenheit wird nicht weitergegeben
- ID
- 2749
- Bezeichnung
- Die Verschwiegenheit wird nicht weitergegeben
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Die Parteien sind nach dem aktuellen Stand des Mediationsgesetzes (2012) selbst nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Mediator muss sie also in die Pflicht nehmen. Allerdings ist die Verschwiegenheit keine Maulschelle. Die Parteien müssen in der Lage sein, die relevanten Fragen mit Angehörigen und Freunden zu erörtern. In dem Fall muss der Mediator darauf hinwirken, dass die Parteien ihre Verschwiegenheitspflicht weiterreichen und den Berater zur Vertraulichkeit verpflichten.
- Fehlerbehebung
- Nachträgliche Vereinbarung der Verlängerung der Verschwiegenheitspflicht
- Fehlervermeidung
- Vereinbarung einer verlängerten Verschwiegenheitspflicht
- Premium
- Erstellt
- Mittwoch August 1, 2018 13:49:16 CEST
von Trossen Arthur