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Ist der Mediator verpflichtet ein Honorar zu nehmen?

ID
2009
Frage
Ist der Mediator verpflichtet ein Honorar zu nehmen?
Hintergrund
Mediatoren müssen zum Nachweis der Ausbildung Mediationen durchführen. Sind sie verpflichtet, sich diese Leistungen vergüten zu lassen?
Antwort
Die Mediation ist ein Dienstvertrag i.S.d. §611 BGB. Er setzt eine Vergütung voraus. Wenn keine Vergütung vereinbart wird, gilt die übliche Vergütung. Es muss allerdings klar sein, dass die Leistung vergütet werden soll. Ist eine Vergütung nicht vorgesehen, handelt es sich um einen Auftrag. Es ist also möglich auf das Honorar zu verzichten, wenn dies im Mediationsvertrag entsprechend deutlich gemacht wurde. Einige Berufe sind verpflichtet, ein Honorar zu nehmen. Dies ergibt sich aus dem jeweiligen Berufsrecht. Betroffen sind Anwälte und Notare. Wenn sie eine Mediation ohne Honorierung anbieten, sollte dies als Ausbildungsfall deklariert werden und nicht als eine berufliche Dienstleistung.
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