Ja. Er ist die Grundlage für die Dienstleistung des Mediators und macht das Verfahrensrecht der Mediation für die Parteien verbindlich. Allerdings muss der Mediationsvertrag nicht schriftlich abgefasst werden. Es besteht Formfreiheit, außer für Notare. Bei der professionellen Mediation wird jedoch Schriftlichkeit nahe gelegt.