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Mediation bei häuslicher Gewalt

ID
17108
Datum
2025-06-24
Schlagzeile
Mediation bei häuslicher Gewalt
Inhalt
Sogar ein Gericht soll behauptet haben, dass die Mediation bei häuslicher Gewalt verboten sei. Die Quelle, auf die es sich bezogen habe, sei Art. 48 der Istanbul Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) gewesen. Art 48 besagt wörtlich: "Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um verpflichtende alternative Streitbeilegungsverfahren, einschließlich Mediation und Schlichtung, wegen aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu verbieten". Die Betonung liegt auf "verpflichtende". Freiwillige Mediationen sind also möglich. D.h. die Mediation ist nicht verboten! Es ist lediglich nicht möglich, sie verpflichtend anzuordnen, was in unserem Recht ohnehin nicht vorgesehen ist.
Autor
Arthur Trossen
Kategorie
Fachinformation
Kommentar
Quellenhinweis
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(0)
Erstellt
Dienstag Juni 24, 2025 11:45:28 CEST