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(Kein) Umgangsrecht für gewalttätige Eltern

ID
17107
Datum
2025-06-24
Schlagzeile
(Kein) Umgangsrecht für gewalttätige Eltern
Inhalt
Laut einem Artikel in der Zeit sollen gewalttätige Elternteile das Umgangsrecht mit ihren Kindern nicht mehr ohne Aufsicht ausüben dürfen. Laut dem Artikel konnten Familiengerichte das Umgangsrecht nur dann beschränken, wenn ein Kind selbst Gewalt erlebte. Künftig sollen laut Hubig auch Gewalt gegen den anderen Elternteil und psychische Gewalt ausreichen. Zur Begründung wird angeführt, dass das Kind mitleide, wenn der Vater die Mutter verprügelt. Die Kinder wären am besten geschützt, wenn sich die Eltern vertragen. Gibt es Ansätze in dem Gesetz, die darauf hinwirken?
Autor
Arthur Trossen
Kategorie
Meldung
Kommentar
Das Ziel des Gesetzes sei es, den Weg aus der Gewaltbeziehung auch rechtlich zu erleichtern, soll Hubig gesagt haben. Wird damit die Gewalt und der Konflikt nicht festgeschrieben? Die Friedenslust wird dann sicher noch dadurch gefördert, dass der ausgeschlossene Elternteil Unterhalt zahlen darf. Er wird diese Situation auch als Gewalt empfinden. Gewalt lässt sich nicht mit Gewealt ausmerzen. Aber vielleicht geht es auch nicht darum. Würden Eltern den Kontakt mit Kindern wegen des Verhaltens des anderen Elternteils in der Paarbeziehung einschränken, könnte ihnen vorgeworfen werden, dass sie das Recht des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil instrumentalisieren.
Quellenhinweis
ZEIT ONLINE, AFP, dpa, ore
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Erstellt
Dienstag Juni 24, 2025 11:34:53 CEST