Perspektiven und Relativität der Gewalt
- ID
- Beispiel 16895
- Bezeichnung
- Perspektiven und Relativität der Gewalt
- Beispiel
- Die Freiheitsberaubung eines anderen Menschen ist eine Straftat. §239 StGB besagt: "Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Wenn der Straftäter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, wird der Straftatbestand ebenfalls erfüllt, indem ein Mensch eingesperrt wird. Diese Gewaltanwendung ist jedoch sozial adäquat und gewollt. Das gleiche gilt für die Körperverletzung und die Tötung. Sie ist im zivilen Leben verboten. Im Krieg ist sie erwünscht, wenn sie sich gegen den Feind richtet.
- Fundstelle
- /article1296
- Zuordnung
- Kontext
- Schule
- Schlagworte
- Gewichtung