Lade...
 

Verschwiegenheitspflicht

ID
Beispiel 16742
Bezeichnung
Verschwiegenheitspflicht
Beispiel
Ein Anwalt ist nach § 43a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für das Informationsgespräch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Mediator ist nach §4 Mediationsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn und weil davon ausgegangen werden kann, dass das Informationsgespräch zur Tätigkeit des Mediators zählt.
Fundstelle
Informationsgespräch
Zuordnung
Kontext
Schule
Schlagworte
Gewichtung
(0)