Lade...
 

Entwarnung beim Elternunterhalt

Eintrag
16515
Datum
2024-06-13
Schlagzeile
Entwarnung beim Elternunterhalt
Inhalt
Ja, so herum geht es auch. Kinder müssen gegebenenfalls auch für die Eltern Unterhalt zahlen. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und teure Pflegekosten zu leisten sind. Das OLG München hat jetzt mit Beschluss vom 06.03.2024, Aktenzeichen 2 UF 1201/23 e festgelegt, dass diese Pflicht nur dann eintritt, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes mehr als 5.000€ Netto monatlich beträgt. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 wurde der Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt nach §§ 1601 ff BGB auf den Träger der Sozialhilfe grundlegend neu geregelt und findet nunmehr nur noch dann statt, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahresobergrenze von 100.000 € brutto übersteigt.
Autor
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-3792?hl=true
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
Relevanz
(0)
Erstellt
Donnerstag Juni 13, 2024 19:55:33 CEST