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Anwaltsgebühr bei Mediation

ID
16430
Datum
2007-01-05
Schlagzeile
Anwaltsgebühr bei Mediation
Inhalt
Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06). Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen besteht nicht. Der Anwalt kann jedoch seine Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld für den wahrgenommenen Mediationstermin erstattet verlangen.
Autor
OLG Rostock
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
OLG Rostock, 5.1.2007, 8 W 67/06
Fundstelle
Schlagworte
honorar    mediation    anwaltsgebühr    mediationsrecht    anwaltsrecht   
Relevanz
(0)
Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 08:22:18 CEST