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Honoraranspruch des Mediators

Eintrag
16422
Datum
2006-09-29
Schlagzeile
Honoraranspruch des Mediators
Inhalt
Bei der Entscheidung geht es um die Geltendmachung der Honorarforderung eines Rechtsanwaltes, der im vorliegenden Fall als Mediator aufgetreten war und wo der Mediationsvertrag gekündigt wurde. Das Gericht führt aus: "Der Anspruch auf die Vergütung im Falle der Kündigung entfällt gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn der Auftraggeber das Dienstverhältnis aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Dienstverpflichteten kündigt und die bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse mehr haben. … Für einen Vertrag über eine anwaltliche Mediation gilt nach Auffassung des Gerichtes nicht anderes, da auch dieser Vertrag ein Anwaltsvertrag ist."
Autor
AG Lübeck
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Wenn ein Rechtsanwalt eine Mediation als Anwaltsmediator durchführt, muss auch er die Regeln der Kunst beachten, welche ihm durch die Mediation in Form von Standards vorgegeben sind. Die Entscheidung des AG Lübeck wird dem Mediationsrecht nicht gerecht. Bedenklich ist es auch, den Mediationsvertrag als Anwaltsvertrag zu bezeichnen.
Quellenhinweis
AG Lübeck, 29.09.2006, 24 C 1853/06
Fundstelle
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Schlagworte
mediationsrecht    haftung    honorar   
Relevanz
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Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 07:56:31 CEST