Verweis an den Güterichter
- ID
- 16419
- Datum
- 2016-08-16
- Schlagzeile
- Verweis an den Güterichter
- Inhalt
- Mit dem Verweis an den Güterichter ist kein Ruhen des Verfahrens anzuordnen, weil § 278 Abs. 5 ZPO eine solche Anordnung im Gegensatz zu § 278 Abs. 4 ZPO und § 278a Abs. 2 ZPO nicht vorsieht. Angesichts dieser beiden Vorschriften ist auch kein Raum für die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke, welche deren analoge Anwendung auf den in § 278 Abs. 5 ZPO geregelten Fall der gerichtlichen Konfliktbeilegung rechtfertigen könnte.
- Autor
- OVG NRW
- Kategorie
- Rechtsprechung
- Kommentar
- Quellenhinweis
- Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 2484/15 vom 16.08.2016
- Fundstelle
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- Schlagworte
- ruhen verweis zivilprozessrecht mediationsrecht
- Relevanz
- Erstellt
- Mittwoch Mai 1, 2024 07:45:02 CEST