Lade...
 

Zur Haftung des Anwaltsmediators

Eintrag
16410
Datum
2017-09-21
Schlagzeile
Zur Haftung des Anwaltsmediators
Inhalt
Übernimmt es der anwaltliche Mediator, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln, kann eine Rechtsdienstleistung vorliegen; die Haftung des Mediators bestimmt sich dann regelmäßig nach den Maßstäben der Anwaltshaftung.
Autor
BGH
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
BGH, 21-9.2017, IX ZR 34/17
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
Relevanz
(0)
Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 07:06:10 CEST