Alles und nichts. Die Mediation wird meist durch ein Zitat von §1 Mediationsgesetz erläutert. Die Vorschrift ist aber nicht trennscharf genug, um zu verdeutlichen, was warum und wie welche Ziele der Mediation verwirklicht.
Das Mediationsgesetz spricht zwar davon, dass eine Einigung angestrebt wird. Es wird aber nicht klar auf welche Weise. Somit gibt das Gesetz und die vielen Erklärversuche keine Hinweise, wie die Mediation von einer Schlichtung oder einer Konfliktmoderation abzugrenzen ist. Es bedarf eines tiefergeneden Wissens, um die Mediation präzise beschreiben zu können.