Lade...
 

Mediation oder Schlichtung?

ID
1594
Frage
Mediation oder Schlichtung?
Hintergrund
Die Abgrenzung zwischen Mediation und Schlichtung ist immer eine Herausforderung. In einem Fall hatte ein Mediator versucht, sich aus der Affaire zu ziehen, indem er den Mediationsvertrag als "Mediation oder Schlichtungsvertrag" bezeichnete. Er hat sich offenbar nicht festlegen wollen. Welche Probleme ergegen sich aus dieser Vorgehensweise und welches Recht ist einschlägig?
Antwort
Es gilt der Grundsatz "falsa Demonstratio non nocet". Es spielt also keine Rolle, wie ein Vertrag überzeichnet ist. Entscheidend ist was gemeint ist. Mediation und Schlichtung schließen einander aus. Es kommt also auf die Vertragsauslegung an und die Verpflichtungsbereitschaft, ob der Mediator das eine oder das andere liefern wollte. Der Unterschied wird am Verfahrenscharakter festgemacht. Sollte eione Verstehensvermittlung geschuldet sein, dann ist es eine Mediation. War eine Lösungsvermittlung versprochen, dann ist es eine Schlichtung.
Premium
Die weiteren Einträge sind dem Premiumzugang vorbehalten