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Haftung des Mediators als Diensteleiter

ID
Beispiel 15730
Bezeichnung
Haftung des Mediators als Diensteleiter
Beispiel
In einem Gespräch mit einem zertifizierten Mediator über die Anforderungen seiner Dienstleistung kam das Thema der Haftung auf. "Ich bin Mediator. Ich hafte nicht", lautete seine Auffassung. Er begründete sie mit dem Argument, dass die Parteien die Abschlussvereinbarung selbst treffen. Er sei für das Verfahren verantwortlich und die Parteien für das Ergebnis. Es ist ein gefährlicher Gedanke, weil es eine geteilte Verantwortung gibt und der Mediator durchaus bei Pflichtverletzungen haftet. Darüber hinaus wird sich der Kunde fragen, was der Mediator leistet, wenn er dafür nicht einsteht.
Fundstelle
Praxis
Zuordnung
Kontext
Schule
Schlagworte
haftung   
Gewichtung
(0)