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Mediator weist auf die Verjährung hin

ID
15608
Bezeichnung
Mediator weist auf die Verjährung hin
Kategorie
Recht
Methodik
Fehlertypologie
In einer Mediation werden alte Forderungen geltend gemacht die lange zurückliegen. Der Mediator erkennt ihre Verjährung und weist die Parteien darauf hin. Er fragt, wie damit umzugehen sei. Das Problem ist zum einen die Einschätzung (evtl. Rechtsberatung) und zum anderen die Neutralität, weil die Verjährung den Anspruch nicht automatisch vernichtet, sondern nur auf Initiative einer Partei. Es ist fraglich, ob der Hinweis überhaupt einen Fehler darstellt. Er könnte gegebenenfalls sogar geboten sein.
Fehlerbehebung
Wenn der Hinweis erteilt ist, kommt man davon schlecht wieder weg. Er mag relativiert und begründet werden. Überhaupt ist zu bedenken, dass die Einschätzung ob eine Verjährung vorliegt oder nicht eine Rechtsbewertung erfordert, die Unterbrechungen und Hemmungen berücksichtigen muss, wenn sie korrekt sein soll.
Fehlervermeidung
Allgemeiner Beratungshinweis, der gegebenenfalls auch Fristen und Termine umfasst.
Gewichtung
schlechter Stil
Rechtsquelle
Fundstelle
Verjährung
Schlagworte
Erstellt
Montag Mai 15, 2023 15:59:39 CEST
von Arthur Trossen