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§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA - Widerstreitende Interessen im Familienrecht

ID
Quellenhinweis 15504
Titel
§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA - Widerstreitende Interessen im Familienrecht
Verzeichnisauswahl
Literatur
Kurzbeschreibung
Es gehört zu den berufsrechtlichen Grundpflichten eines Anwalts, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA). Die Fallgestaltungen, auf die sich die Verbotsnorm des § 43 a Abs. 4 BRAO bezieht, können in tatsächlicher Hinsicht sehr vielseitig sein.
Gegenstand
Recht
Kategorie
Artikel
Quelle/Verlag
RAK Berlin
BiblioCode
Widerstreitende Interessen im Familienrecht
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Publikation
Kammerton 10-2019
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Rezension
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Kostenfrei
ja
Downloaddatum
2023-04-24
Bewertung
(0)
Schlagworte
doppelvertretung   
Erstellt
Montag April 24, 2023 09:17:19 CEST