§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA - Widerstreitende Interessen im Familienrecht
- ID
- Quellenhinweis 15504
- Titel
- § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA - Widerstreitende Interessen im Familienrecht
- Verzeichnisauswahl
- Literatur
- Kurzbeschreibung
- Es gehört zu den berufsrechtlichen Grundpflichten eines Anwalts, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA). Die Fallgestaltungen, auf die sich die Verbotsnorm des § 43 a Abs. 4 BRAO bezieht, können in tatsächlicher Hinsicht sehr vielseitig sein.
- Gegenstand
- Recht
- Kategorie
- Artikel
- Quelle/Verlag
- RAK Berlin
- BiblioCode
- Widerstreitende Interessen im Familienrecht
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- Publikation
- Kammerton 10-2019
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- Rezension
- Nein
- Kostenfrei
- ja
- Downloaddatum
- 2023-04-24
- Bewertung
- Schlagworte
- doppelvertretung
- Erstellt
- Montag April 24, 2023 09:17:19 CEST