Wenn es sich herausstellt, dass die eine Partei der anderen unterlegen ist (sich unterlegen fühlt), kann der Mediator im Rahmen seiner Allparteilichkeit ausgleichen. Gegebenenfalls muss er für einen Beistand sorgen. Kann das Hindernis nicht überwunden werden, muss er die Mediation gegebenenfalls abbrechen. Stellt es sich heraus, dass die Partei die Gedanken der Mediation nicht an sich heranlassen will, muss er der Ursache auf den Grund gehen. Naheliegend ist es zunächst, die Ursache im Konflikverhalten zu suchen. Hierbei mögen die Ausführungen zu den Konflikthindernissen helfen. Wurden diese überwunden ohne dass sich die Partei in der Lage ist, den Gedanken zu folgen, muss er der Partzeio die gebotene Aufmerksamkeit schenken.