Die Abschlussvereinbarung entspricht nicht den Motiven
- ID
- 1465
- Bezeichnung
- Die Abschlussvereinbarung entspricht nicht den Motiven
- Kategorie
- Recht
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Wurde die Mediation korrekt durchgeführt, hat der Mediator in der Phase drei alle Kriterien (Nutzenerwartungen) der Parteien registriert. Reicht die Abschlussvereinbarung nicht den vorgestellten Nutzen (weicht von den Kriterien ab), ist ein Fehler anzunehmen.
- Fehlerbehebung
- Abstimmung der Zielerreichung (Nutzenverwirklichung) mit den Parteien und gegebenenfalls in Phase drei zurückgehen.
- Fehlervermeidung
- Darauf achten, dass die Motive und Interessen als Lösungskriterien verstanden werden, sodass die Parteien die Abschlussvereinbarung darauf ausrichten können.
- Premium
- Created
- Friday April 28, 2017 20:22:56 CEST
by Trossen Arthur