Partei besteht auf Vollstreckbarkeit
- ID
- 1463
- Bezeichnung
- Partei besteht auf Vollstreckbarkeit
- Beschreibung
- Es ist das gute Recht der Partei die Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung einzufordern. Allerdings sollte der Mediator fragen, woraus das Bedürfnis besteht. Möglicherweise spricht es für ein Misstrauen gegenüber der anderen Partei. Dann sollte der Mediator prüfen ob die Anforderung der Mediation (Vertrauen herzustellen) gelungen ist oder nicht. In jedem Fall sollte der Mediator die Motive hinterfragen und prüfen, ob der Mediation das vereinbarte Ziel erreicht hat.
- Frage
- Problemlösung
- Premium
- Relevanz
- Erstellt
- Freitag April 28, 2017 20:04:13 CEST
von Trossen Arthur