Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator
- ID
- 1462
- Bezeichnung
- Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator
- Kategorie
- Recht
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Wer sich Mediator nennen darf, ist in §5 Abs. 1 Mediationsgesetz geregelt. Er muss eine Ausbildung nachweisen können.
- Fehlerbehebung
- Unterlassung der Bezeichnung, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen
- Fehlervermeidung
- Unterlassung der Bezeichnung, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen
- Premium
- Created
- Friday April 28, 2017 11:51:55 CEST
by Trossen Arthur