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Verhandlung ermöglichen

ID
14526
Bezeichnung
Verhandlung ermöglichen
Beschreibung
Die Partei erklärt sich verhandlungsbereit. Sie unterbreitet sogar ein Verhandlungsangebot. Allerdings stellt sie ihre Bereitschaft unter eine Bedingung, die oft einer Unterwerfung gleich kommt, die Lösung vorwegnimmt und eingrenzt oder die lediglich die Konfrontation unterstreicht. Auch wird das Verhandlungsangebot mit einem Angriff verbunden und einem Vorwurf, den die andere Seite nicht teilen kann. Solche Angebote machen es dem Gegner schwer, sich darauf einzulassen. Wirksam sind Angebote, die einen anderen Rahmen herstellen, die lösungsoffen sind und auf gleicher Augenhöhe geführt werden. Diese Voraussetzungen erfüllt die Mediation. Ein Dritter ist (eher) in der Lage, das Angebot zu vermitteln. Gegebenenfalls muss er mit den Parteien Einzelgespräche führen, um deren Interesse an einer Verhandlung auszuloten oder um den Nutzen klar zu machen.
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