Der Nutzen der Konfliktbeilegung
- ID
- Leitsatz 13990
- Bezeichnung
- Der Nutzen der Konfliktbeilegung
- Leitsatz
- Erst wenn der Nutzen der Konfliktbeilegung und der darauf abgestimmte Nutzen des Verfahrens geklärt sind, kann der Betroffene entscheiden, welche Hilfe er benötigt, um das Verfahren zu verwirklichen.
- Fundstelle
- Bedarf
- Schule
- Kategorie
- Praxisanwendungen
- Schlagworte