Teilnahmeberechtigung
- ID
- Leitsatz 13687
- Bezeichnung
- Teilnahmeberechtigung
- Leitsatz
- Wer an einer Mediation teilnehmen darf, ergibt sich aus dem Mediationsvertrag bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Die Parteien entscheiden stets gemeinsam über diese Frage. Einen durchsetzbaren Anspruch auf Teilnahme an einer Mediation kann es nur in dem Umfang geben, wie es einen Anspruch auf Durchführung einer Mediation gibt.
- Fundstelle
- Teilnahmeberechtigung
- Schule
- allgemeine Mediation
- Kategorie
- Schlagworte