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Teilnahmeberechtigung

ID
Leitsatz 13687
Bezeichnung
Teilnahmeberechtigung
Leitsatz
Wer an einer Mediation teilnehmen darf, ergibt sich aus dem Mediationsvertrag bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Die Parteien entscheiden stets gemeinsam über diese Frage. Einen durchsetzbaren Anspruch auf Teilnahme an einer Mediation kann es nur in dem Umfang geben, wie es einen Anspruch auf Durchführung einer Mediation gibt.
Fundstelle
Teilnahmeberechtigung
Schule
allgemeine Mediation
Kategorie
Schlagworte