Streitbeilegung
- ID
- 13125
- Bezeichnung
- Streitbeilegung
- Beschreibung
- Der Streit wird beigelegt, sodass nicht mehr gestritten wird oder gestritten werden kann. Der Streit betrifft das Handeln im Konflikt. Die Tatsache, dass nicht mehr gestritten wird erlaubt nicht die zwingende Schlussfolgerung, dass damit der Konflikt gelöst ist und auch emotional erledigt ist.
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- Verfahrenstyp