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Der Trend zur Änderung der Ausbildungsverordnung

ID
12381
Datum
2021-11-16
Schlagzeile
Der Trend zur Änderung der Ausbildungsverordnung
Inhalt

Am 16.11.2021 fand das vorerst letzte Treffen mit dem BMJV statt. Frau Dr. Thole legte ein Diskussionspapier zur Änderung der Ausbildungsverordnung vor. Bemerkenswert ist, dass die Diskussionen über eine mögliche Änderung VOR dem dazu noch erforderlichen, offiziellen Entwurf stattgefunden haben. Wenn der Entwurf zustandekommt, gibt es nochmal offiziell Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Punkte, die womöglich geändert werden sind:

  1. Einzelsupervision: Das Wort Einzel wird gestrichen, sodass auch Gruppensupervisionen möglich sind.
  2. Zertifizierung: Die 4 Supervisionen (bisher als Fortbildung) werden in die Ausbildung integriert. Die Institute sollen jetzt das Zertifikat (zum zertifizierten Mediator) ausstellen. Die Supervisionen sollen innerhabl von 3 Jahren absolviert werden.
  3. Fortbildung: Es gibt die Überlegung, dass auch die Fortbildungen bei Instituten nachgewiesen werden müssen. Das wurde aber streitig diskutiert. Es wurde klargestellt, dass die Ausbildung im Falle einer Fristversäumung wiederholt werden muss.
  4. Digitalkompetenz: Wird in die Ausbildungsverordnung als weitere Inhalt mit wohl 10 Stunden eingeführt
  5. Präsenzzeitstunden: Können nur mit einem geringen Anteil online durchgeführt werden.

Wohl bemerkt: Das sind bislang nur Überlegungen des Ministeriums. Sie können erst realität werden, wenn sie in den Prozess zur Änderung der Verordnung eingespeist werden.

Autor
Arthur Trossen
Kategorie
Politik
Kommentar
Quellenhinweis
persönliche Teilnahme
Fundstelle
Schlagworte
Relevanz
(2)
Erstellt
Dienstag November 16, 2021 12:44:07 CET