Die Stellungnahme Nr. 6 der BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) enthält Empfehlungen, die den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) initiierten Web-Erfahrungsaustausch „Mediation in Zeiten von COVID-19“ aufgreifen und der Vorbereitung der Konferenz „Stärkung der Mediation: Qualitäts- und Reputationssteigerung durch mehr staatliche Regulierung?“, die am 28.05.2021 in Berlin stattfinden soll, dienen. Im Ausblick wird ausgeführt: "Dabei ist sie (die BRAK) von der Überzeugung getragen, dass der vorhandene gesetzliche Rahmen eher durch sinnvolle Akzentuierungen als durch eine neueröffnete Diskussion über die Ausbildungsstunden ergänzt und bereichert werden kann. Mit Sorge nimmt sie dabei zur Kenntnis, wenn die mit dem MediationsG korrespondierende ZMediatAusbV durch ein paralleles, hiervon inhaltlich abweichendes Zertifizierungssystem der Mediationsverbände in Frage gestellt wird. Parallele Zertifizierungssysteme trotz gesetzlich bereits etablierter Zertifizierung sorgen bei den Verbrauchern nicht für das gewünschte Zutrauen in die sich mehr und mehr etablierende Mediation, sondern implizieren die Gefahr, in Misstrauen in das geschätzte Verfahren und seine für Verbraucher schwer zu unterscheidenden Anbieter umzuschlagen. Eine völlig unnötig geschürte Verunsicherung beim Verbraucher dürfte gerade in diesen durch das Corona-Virus belasteten Zeiten, in denen Mediatoren – ob im präsenten oder virtuellen Format –
wichtige Beiträge zur Lösung der durch die Pandemie entstandenen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Folgefragen leisten, kontraproduktiv zur gewünschten Förderung der Mediation
wirken".