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Sittenwidriger Ehevertrag

ID
12266
Datum
2021-10-15
Schlagzeile
Sittenwidriger Ehevertrag
Inhalt
"Notar haftet nicht" lautet der Untertext in einem Artikel, der jetzt im NTV_Ratgeber erschienen ist. Es geht um einen Streit, weil eine Ehefrau in einem Ehevertrag auf alles verzichtete, das Gericht aber jetzt den Ehevertrag wegen Sittenwidrigkeit aufgehoben hat. Der Ehemann will den Notar in Regress nehmen. Er behauptet, er hätte seine Frau nicht geheiratet, wenn er gewusst hätte, dass der Ehevertrag nicht zulässig gewesen sei. Das Landgericht Frankenthal (Az: 4 O 47/21) hat die Klage zurückgewiesen, weil die Rechtseinschätzung von Eheverträgen sich inzwischen geändert habe. Dem Notar sei also kein Vorwurf zu machen.
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Fachinformation
Kommentar
Warum ist der Artikel in einem Mediatorenportal interessant? Zunächst sollte ein Mediator wissen, dass nicht jeder Ehevertrag wirksam ist. Gescheiterte Eheverträge oder solche, die sich im Nachhinein als ungerecht erweisen sind oft ein Anlass für eine Mediation. Die empfundene Ungerechtigkeit wird oft aber nicht wegen der vereionbarten Gütertrennung erlebt, sondern deshalb, weil der Ehegatte alle Einkünfte und die Vermögensbildung nur auf seinem Namen angelegt hat. Wenn der Ehevertrag unwirksam ist, gilt der gesetzliche Güterstand, also die Zugewinngemeinschaft.
Quellenhinweis
ntv.de
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Schlagworte
ehevertrag    gütertrennung    zugewinn   
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Erstellt
Sonntag Oktober 17, 2021 16:37:36 CEST