Die Parteien haben keine Möglichkeit den Mediator zu wählen
- ID
- 12045
- Bezeichnung
- Die Parteien haben keine Möglichkeit den Mediator zu wählen
- Kategorie
- Gewichtung
- wichtig!
- Fehlertypologie
- Bei innerbetrieblichen Meditationen beispielsweise kommt es vor, dass der Mediator vom Arbeitgeber beauftragt wird, noch bevor er die Konfliktanalyse durchgeführt hat und weiß wer an der Mediation zu beteiligen ist. Die Vorgehensweise könnte §2 Abs. 1 Mediationsgesetz widersprechen, der besagt dass der Mediator von den Parteien zu wählen ist.
- Fehlerbehebung
- Der Fehler kann geheilt werden über den Grundsatz der Freiwilligkeit. Der Mediator muss darauf hinweisen, dass die Parteien mit ihm einverstanden sein müssen.
- Fehlervermeidung
- Der Mediator sollte zu Beginn der Mediation die Hintergründe für seine Beauftragung und die vor Kontakte offenlegen. Er ist hierzu nach §3 Abs. 1 Mediationsgesetz verpflichtet.
- Premium
- Erstellt
- Montag August 2, 2021 09:14:34 CEST
von Arthur Trossen