Voraussetzung des Verschuldens
- ID
- Leitsatz 11903
- Bezeichnung
- Voraussetzung des Verschuldens
- Leitsatz
- Das Verschulden setzt eine pflichtwidrige Handlung, Verschuldens bzwDeliktsfähigkeit sowie eine Verschuldensform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.
- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Schule
- Kategorie
- Schlagworte