Vertretung ohne Vertretungsmacht
- ID
- Leitsatz 11901
- Bezeichnung
- Vertretung ohne Vertretungsmacht
- Leitsatz
- Ohne Vertretungsmacht handelt auch derjenige, der eine vorhandene Vertretungsmacht überschreitet.
- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Schule
- Kategorie
- Schlagworte