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Vertretungsbefugnis

ID
Leitsatz 11899
Bezeichnung
Vertretungsbefugnis
Leitsatz
Vertreter kann jeder zumindest beschränkt Geschäftsfähige (§ 165 BGB), nicht aber der Geschäftsunfähige sein.
Fundstelle
Rechtskunde-BGB
Schule
Kategorie
Recht
Schlagworte