Vertretungsbefugnis
- ID
- Leitsatz 11899
- Bezeichnung
- Vertretungsbefugnis
- Leitsatz
- Vertreter kann jeder zumindest beschränkt Geschäftsfähige (§ 165 BGB), nicht aber der Geschäftsunfähige sein.
- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Schule
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte