Schwebende Unwirksamkeit von Verträgen
- ID
- Leitsatz 11896
- Bezeichnung
- Schwebende Unwirksamkeit von Verträgen
- Leitsatz
- Die schwebende Unwirksamkeit ist der wichtigste Unterschied zum Geschäft, das ein Geschäftsunfähiger vornimmt: Jenes ist nichtig, dieses nur schwebend unwirksam.
- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Schule
- Kategorie
- Schlagworte