Mediator bezieht den Medianden nicht in Verfahrensentscheidungen ein
- ID
- 1127
- Bezeichnung
- Mediator bezieht den Medianden nicht in Verfahrensentscheidungen ein
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Alle Entscheidungen in der Mediation auch das Verfahren betreffend werden im Einvernehmen getroffen. Das ergibt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit im Umkehrschluss bedeutet das für den Mediator dass er maximale Transparenz über alle Entscheidungen das Verfahren betreffend walten lässt
- Fehlerbehebung
- Verfahrensbzogene Entscheidungen werden gegebenenfalls nachträglich genehmigt
- Fehlervermeidung
- Verfahrensbzogene Entscheidungen werden erarbeitet
- Premium
- Erstellt
- Freitag März 10, 2017 17:17:28 CET
von Arthur Trossen