Hilfe, die Sachlage zu erkennen.
- ID
- Aufgabe 11076
- Bezeichnung
- Hilfe, die Sachlage zu erkennen.
- Beschreibung
- Diese Pflicht ergibt sich aus §2 Abs. 6 Mediationsgesetz (Infoprmiertheit)
- Verwendung
- Phase 5, durchgängig
- Relevanz
- Pflicht
- Zuordnung
- Mediation allgemein
- Fundstelle
- Pflichtenverzeichnis
- Rechtsquelle
- Schlagworte