Die Stärkung der Mediation
19.09.2016 18:54 - ( Zugriffe) -
Seit die Stärkung der Mediation als ein gesetzgeberisches Ziel definiert wurde, hat sie einen juristischen Bezug. Sie erfordert die Auseinandersetzung mit der Frage, was Stärkung bedeutet und wie sie zu erreichen ist. Die Klärung der gesetzgeberischen Zielsetzung mag zur teleologischen Auslegung unbestimmter Tatbestandsmerkmale der Vorschriften des Mediationsgesetzes beitragen. Voraussetzung für deren Einbeziehung ist jedoch ihre Nachvollziehbarkeit.
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